Beim Abschluss einer Bestattungsvorsorge wird die Sterbegeldversicherung an das Bestattungsunternehmen abgetreten, somit kann im Sterbefall die Versicherungssumme unproblematisch durch Vorlage der Sterbeurkunde abgerufen werden. Die auszuzahlende Versicherungssumme ist somit auch vor dem Zugriff durch Betreuer oder das Sozialamt geschützt.
Eine Beratung bezüglich der Wahl einer Sterbegeldversicherung können wir nicht durchführen, dafür wenden Sie sich bitte an eine Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl.